Aktuelle Ausgabe
vom 06. Juni 2025
Hebesätze
Der Hebesatz ist ein Instrument, mit dem die Gemeinden in Deutschland die Höhe der ihnen zustehenden Gemeindesteuern, Gewerbesteuer und Grundsteuer beeinflussen können. Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer werden regelmäßig in der kommunalen Haushaltssatzung für ein Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) festgelegt, können also jedes Jahr geändert werden. Sie werden als "Vomhundertsätze" bezeichnet, sind also als Prozent zu verstehen.
Grundsteuer A | Grundsteuer B | Gewerbesteuer |
---|---|---|
585 v.H. | 422 v.H. | 400 v.H. |
Hundesteuer
Wer im Stadtgebiet einen über 3 Monate alten Hund hält, hat das innerhalb von zwei Wochen nach dem Beginn des Haltens oder nach dem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Stadt mit Angabe der Hunderasse anzuzeigen.
Steuersätze
1 Hund | 50,00€ |
2 Hunde | 105,00€ |
3 Hunde | 165,00€ |
4 Hunde | 230,00€ |
Sogenannte Kampfhunde 250,00€, hier ist auch der Nachweis über einen Wesenstest erforderlich.
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- Landesmeisterschaften der Spielleute Samstag, 21.06.2025
- Landesmeisterschaften der Spielleute Sonntag, 22.06.2025
- Sommernachtsball Samstag, 28.06.2025
- mobile Augenuntersuchung im Schützenhaus Dienstag, 29.07.2025
- Die Karussels drehen sich wieder - Kirmes in Lommatzsch Freitag, 08.08.2025
- Die Karussels drehen sich wieder - Kirmes in Lommatzsch Samstag, 09.08.2025
- Die Karussels drehen sich wieder - Kirmes in Lommatzsch Sonntag, 10.08.2025
- 160 Feuerwehr Lommatzsch Samstag, 23.08.2025
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- Lummscher Kellernacht Samstag, 27.09.2025
- Kabarett im Schützenhaus Sonntag, 02.11.2025
- Schlüsselübergabe Dienstag, 11.11.2025
- Hofweihnacht Samstag, 06.12.2025