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Pressemitteilung zur Bürgermeisterwahl

Pressemitteilung
Wahlleiter kündigt rechtliche Prüfung und Vorbereitungen auf mögliche Neuwahl an
Lommatzsch, 29. Oktober 2026
Bei der Vorprüfung der Wahlvorschläge zur vergangenen Bürgermeisterwahl ist aus Sicht des Landratsamtes Meißen ein formeller Fehler unterlaufen. Das Rechts- und Kommunalamt (RKA) teilte der Stadt Lommatzsch mit, die Bürgermeisterwahl vom 06.09. und vom 20.09. für ungültig zu erklären. Der Stadtrat der Stadt Lommatzsch wurde aufgefordert, unverzüglich eine Neuwahl anzusetzen.
Wahlleiter Patrice Gräfe erklärt: „Aus Sicht des Landratsamtes seien wesentliche Vorschriften im Sinne von § 27 Abs. 1 Nr. KomWG verletzt worden. Konkret würde es sich darum handeln, dass bei der Einreichung des Wahlvorschlages der Einzelkandidatin die Anlage 16 gemäß der sächsischen Kommunalwahlordnung komplett fehle und auf der Anlage 16 des Wahlvorschlages der FDP eine Unterschrift eines Vorstandsmitgliedes zu wenig sei, gab das RKA an. Aus diesem Grund wäre die Einheitlichkeit der formalen Voraussetzungen nicht gegeben. Folglich verneine das RKA das Vorliegen zweier gültiger Wahlvorschläge. Es schlussfolgere daraus, der Gemeindewahlausschuss hätte die Einzelbewerberin Kohlmann und die Kandidatin der FDP Dr. Maaß nicht zulassen dürfen.
Wahlleiter Gräfe bestreitet aus Sicht der Stadtverwaltung das Wahlprüfungsergebnis.
„Diese möglichen Fehler betreffen nicht die Wählbarkeit der Kandidaten selbst, sondern nur eine mögliche Unvollständigkeit oder klarer ausgedrückt - Uneinheitlichkeit - der Unterlagen. Hierzu ist zu sagen, dass alle notwendigen Angaben sowie alle notwendigen Unterschriften, die zur Zulassung der Kandidaten nötig wären, u.a. ihre eigenhändig unterschriebenen Zustimmungserklärungen, die korrekte Wahl zum Kandidaten durch ihre Partei sowie die Bestätigung der Wählbarkeit der Kandidaten selbst vorhanden waren“. In beiden möglicherweise fehlerhaften Fällen waren diese Angaben auf anderen Anlagen zum Wahlvorschlag vermerkt gewesen.“
Aus Sicht der Stadtverwaltung wären die festgestellten möglichen Formfehler auch, wenn diese bemerkt worden wären, unverzüglich und unkompliziert korrigiert worden. „Eine Zulassung der Wahlvorschläge wäre nach den gegebenen Umständen des Einzelfalls mit allergrößter Wahrscheinlichkeit erfolgt. Dass die Wahlvorschläge nicht zugelassen worden wären, wäre nach der Lebenserfahrung nicht erwartbar gewesen. Folglich hätte keine konkrete und in greifbare Nähe gerückte Möglichkeit bestanden, dass eine mögliche Nichtzulassung erfolgt wäre und diese auf das Ergebnis hätte entscheidenden Einfluss nehmen können. Auch ist die Einheitlichkeit der Wahlunterlagen aus Sicht der Verwaltung gegeben gewesen. Die vom Landratsamt bemängelten Fehler betreffen ein Formular, dass nicht zwingend zu verwenden ist.“
Da der vom Landratsamt festgestellte mögliche Formfehler nicht bemerkt worden ist, wurden alle zulassungsfähigen Kandidaten, nach erfolgter Prüfung der Unterlagen vom Wahlleiter, am 09.07.2026 vom Gemeindewahlausschuss offiziell zugelassen. Aus Sicht der Stadtverwaltung Lommatzsch habe das vom Landratsamt Festgestellte keinerlei Auswirkungen auf die Durchführung der Wahlhandlung, die Stimmenauszählung oder den tatsächlichen Wahlausgang. Aus Sicht der Wahlleitung ist das Ergebnis inhaltlich nicht beeinflusst worden.