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Info-Datenbank der Stadtverwaltung:
Bekanntmachung der Stadt Lommatzsch über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2012
Zur Heilung eines formellen Fehlers im Auslegungsverfahren des Entwurfs der Haushaltssatzung 2012 wiederholt die Stadt Lommatzsch selbiges und legt gemäß § 76 Absatz 1 Sächsische Gemeindeordnung den Entwurf der Haushaltssatzung an sieben Arbeitstagen öffentlich aus. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2012 der Stadt Lommatzsch liegt in der Zeit von Dienstag, den 29. Mai 2012 bis Mittwoch, den 6. Juni 2012, während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Lommatzsch, Zimmer 8, zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus. Einwohner und Abgabepflichtige können bis einschließlich 15. Juni 2012 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben.
Kämmerei
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Eintrag vom 08.06.2012 07:38
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