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Info-Datenbank der Stadtverwaltung:

Für die Gesundheit Ihres Kindes – die Früherkennungsuntersuchungen und das Sächsische Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetz

Gesundheitliche Probleme frühzeitig erkennen, um die Entwicklung Ihres Kindes gezielt unterstützen zu können – das ist das Ziel der Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9. Schon unmittelbar nach der Geburt und in den ersten Lebenswochen des Säuglings stehen die ersten Untersuchungen an. Sind Atmung, Herzschlag und Reflexe in Ordnung? Wie entwickeln sich die inneren Organe und die Sinnesorgane des Kindes? Wächst das Kind gut? Diese und andere Fragen stehen in den ersten drei „U-Untersuchungen“ im Vordergrund.

Werden die Kinder älter, geraten die darauf folgenden Untersuchungen ab dem 3. Lebensmonat manchmal aus dem Blick und werden vergessen. Hier geht es dann um die Prüfung der weiteren körperlichen und sozialen Entwicklung des Kindes: Untersucht werden zum Beispiel Motorik und Bewegungsverhalten, Sprachentwicklung sowie Seh- und Hörvermögen. Außerdem bekommen Eltern Informationen über Ernährung und Schutzimpfungen. Für die kindliche Entwicklung ist das von großer Bedeutung.

Im Rahmen des Sächsischen Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetzes (SächsKiSchG) hat Sachsen daher seit 2011 ein Programm gestartet, welches Eltern an die Wichtigkeit der Früherkennungsuntersuchungen U4 bis U8 erinnert. Dazu lädt die kassenärztliche Vereinigung in einem Schreiben an die Eltern zu diesen Untersuchungen ein und erinnert daran, wenn eine Untersuchung noch nicht durchgeführt wurde. Vergisst eine Familie dennoch die Untersuchungen, nimmt das Gesundheitsamt Kontakt zu den Eltern auf, um seinerseits Beratung und Unterstützung anzubieten. Die neue gesetzliche Regelung sieht auch vor, dass die Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamts das Jugendamt informieren sollen, falls jede Reaktion auf die angebotenen Hilfen ausbleibt und zusätzlich Hinweise auf schwerwiegende Probleme vorliegen.

Informationen zum Programm erhalten Sie bei der Informationsstelle zum SächsKiSchG bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, Postfach 24 11 07, 04331 Leipzig, Telefon: 0341 – 234 93 74 1, E-Mail: info@kinderschutz.sachsen.de
www.kinderschutz.sachsen.de




  

Eintrag vom 02.03.2012 11:39