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Info-Datenbank der Stadtverwaltung:
Bekanntmachung der Stadt Lommatzsch über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2012
Gemäß § 76 Absatz 1 Sächsische Gemeindeordnung ist der Entwurf der Haushaltssatzung an sieben Arbeitstagen öffentlich auszulegen. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2012 der Stadt Lommatzsch liegt in der Zeit von Montag, den 20. Februar 2012 bis Dienstag, den 28. Februar 2012, während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Lommatzsch, Zimmer 8, zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus. Einwohner und Abgabepflichtige können bis einschließlich 8. März 2012 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben.
Kämmerei
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Eintrag vom 02.03.2012 11:39
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