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Info-Datenbank der Stadtverwaltung:
Widerspruchsfrist für die Alters- und Ehejubilare im Jahr 2012
Gem. §33 Abs.2 des Sächsischen Meldegesetzes kann die Meldebehörde ermächtigt werden
Bestimmte Daten von Alters- und Ehejubilaren an die Presse (Lommatzscher Nachrichten und SZ)
Zum Zwecke der Veröffentlichung zu übermitteln.
Bei den Altersjubilaren sind es die 70.75.80 und jeder weitere Geburtstag.
Die Ehejubilare sind die Eiserne-, Diamantene- und Goldene Hochzeit.
Wir veröffentlichen die Geburtstage und Ehejubilare automatisch, ohne besonderen Auftrag der Jubilare. Sollten die betreffenden Bürger damit nicht einverstanden sein, wird gebeten dies
Rechtzeitig, spätestens 6 Wochen vor dem Ereignis mitzuteilen.
Dieser Widerspruch bedarf keiner Begründung.
Bitte geben Sie dem Bürgerbüro persönlich Bescheid. (Telef.54022)
Das Bürgerbüro
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Eintrag vom 17.02.2012 11:42
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