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Archiv - Sitzungen & Beschlüsse des Stadtrates

Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates Lommatzsch

Der Stadtrat der Stadt Lommatzsch fasste in seiner Sondersitzung am 22. September 2011 nachstehende Beschlüsse:

Nichtöffentlich:

Beschluss zur Änderung eines Arbeitsvertrages einer Mitarbeiterin
Der Stadtrat beschloss, der Änderung des Arbeitsvertrages einer Mitarbeiterin auf einen Teilzeitarbeitsvertrag zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 16 Ja-Stimmen: 16
Beschluss-Nr. 261-13/2011


Öffentlich:

Beschluss zur Umschichtung von Haushaltsmitteln für die Sanierung des Freibades Lommatzsch und Vorbereitung und Umsetzung der öffentlichen Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen mit der Zielstellung Wiedereröffnung des Freibades zum 01.06.2012
Der Stadtrat lehnte eine Umschichtung von Haushaltsmitteln für die Sanierung des Freibades Lommatzsch und Vorbereitung und Umsetzung der öffentlichen Ausschreibung sowie Vergabe der Bauleistungen mit der Zielstellung Wiedereröffnung des Freibades zum 01.06.2012 ab.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17 Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 12
Beschluss-Nr. 264-13/2011

Beschluss zur Anerkennung als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst
Der Stadtrat beauftragte die Bürgermeisterin mit der Antragstellung als Einsatzstelle für den Bundesfreiwilligendienst für 6 Einsatzstellen in den Bereichen Bauhof, Freiwillige Feuerwehr, Kinderhaus Sonnenschein, Schulen, Sportplätze und Bürgerhaus Lommatzsch.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17 Ja-Stimmen: 17
Beschluss-Nr. 265-13/2011

Beschluss zum Stellenplan 2012
Der Stadtrat beschloss, im Stellenplan 2012 folgende neu zu besetzende Stellen vorzusehen:

1 Stelle Bauhofleiter (regelmäßige Wochenarbeitszeit 40 h)
1 Stelle Vorarbeiter Bauhof (regelmäßige Wochenarbeitszeit 40 h)

Der Stadtrat beschloss weiterhin, im Stellenplan 2012 folgende durch Umsetzung zu besetzende Stelle vorzusehen:

1 Stelle Hausmeister Mittelschule (regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 20 h)

In der Kernverwaltung wird eine Stelle auf 32 h regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit gekürzt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17 Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 5
Beschluss-Nr. 266-13/2011

Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zur Errichtung von 2 Doppelfoliengewächshäusern auf den Flurstücken 176 und 177 Gemarkung Lommatzsch
Der Stadtrat beschloss, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17 Ja-Stimmen: 17
Beschluss-Nr. 267-13/2011

Beschluss zur Verwendung von Mitteln im Rahmen des Sonderprogramms 2011 und 2012 zur Beseitigung von Winterschäden an Straßen kommunaler Baulastträger
Der Stadtrat beschloss, die im Rahmen des Sonderprogramme 2011 und 2012 zur Beseitigung von Winterschäden an Straßen kommunaler Baulastträger zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel für das Haushaltsjahr 2011 für die Instandsetzung folgender wintergeschädigter Straßenbereiche einzusetzen:

- Ortslage Altlommatzsch (Bereich ehem. Siloanlage bis Anbindung S 86)
- Ortslage Zscheilitz (Bereich Grundstück Nr. 1 bis Jugendclub)
- Teilbereiche Bergstraße Lommatzsch
- Bereich Domselwitzer Str. an der Mittelschule
- Teilbereich Ortslage Jessen
- Gemeindeverbindungsstraße Neckanitz bis Lahme Henne
- Ortslage Wuhnitz
- Teilbereiche Zöthainer Leichenweg
- Teilbereiche Lindenstraße.

Sollten die zur Verfügung stehenden Mittel in 2011 nicht mehr für alle geplanten Maßnahmen ausreichen, so werden die Restinstandsetzungsarbeiten mit den Mitteln aus 2012 realisiert.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17 Ja-Stimmen: 17
Beschluss-Nr. 268-13/2011

Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zur Umnutzung Erdgeschoss (Werkstatt, Hobbyraum) eines Wohnhauses zu Dentallabor Flurst. 259 a Gemarkung Lommatzsch
Der Stadtrat beschloss, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17 Ja-Stimmen: 17
Beschluss-Nr. 269-13/2011

Beschluss zum Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB) Flurst. 244 Gemarkung Lommatzsch
Der Stadtrat beschloss, das Zeugnis über die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts für das Flurst. 244 der Gemarkung Lommatzsch gemäß §§ 24 ff. BauGB auszustellen. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 Sächsisches Wassergesetz, gemäß § 17 Sächsisches Denkmalschutzgesetz und nach § 27 Sächsisches Waldgesetz besteht nicht.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17 Ja-Stimmen: 17
Beschluss-Nr. 270-13/2011

Beschluss zum Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB) Flurst. 761 und 762 Gemarkung Lommatzsch
Der Stadtrat beschloss, das Zeugnis über die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts für die Flurstücke 761 und 762 der Gemarkung Lommatzsch gemäß §§ 24 ff. BauGB auszustellen. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 Sächsisches Wassergesetz, gemäß § 17 Sächsisches Denkmalschutzgesetz und nach § 27 Sächsisches Waldgesetz besteht für beide Flurstücke nicht.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17 Ja-Stimmen: 16 Befangeheit: 1
Beschluss-Nr. 271-13/2011

Beschluss zur Eilentscheidung zur Finanzierung Eigenanteil ILE-Maßnahme – Ersatzneubau Brücke Roitzsch
Der Stadtrat beschloss, die Finanzierung des Eigenanteils für den Ersatzneubau der Brücke Roitzsch aus den durch die Investitionspauschale frei gewordenen Eigenmitteln der Baumaßnahme „Thossberg“ zu tätigen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17 Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 3
Beschluss-Nr. 272-13/2011





  

Eintrag vom 27.04.2012 10:58