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Archiv - Sitzungen & Beschlüsse des Stadtrates

Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates Lommatzsch

Der Stadtrat der Stadt Lommatzsch fasste in seiner Sitzung am 24. August 2011 nachstehende Beschlüsse:

Nichtöffentlich:

Beschluss zum Antrag einer Mitarbeiterin auf Verkürzung der Wochenarbeitszeit
Abstimmungsergebnis:
Anwesend:  14                    Ja-Stimmen:   14      
Beschluss-Nr. 250-11/2011

Beschluss zur Verlängerung des Arbeitsvertrages einer Mitarbeiterin in der Kindertagesstätte
Abstimmungsergebnis:
Anwesend:   14                   Ja-Stimmen:  14       
Beschluss-Nr. 251-11/2011

Öffentlich:

Beschluss zur Festlegung der Elternbeiträge
Der Stadtrat beschloss die Elternbeiträge für die Kindertagesstätten der Stadt Lommatzsch. Die neuen Elternbeiträge treten ab dem 01.10.2011 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend:   15                   Ja-Stimmen:   15      
Beschluss-Nr. 252-11/2011

Beschluss zur Kanalinstandsetzung Döbelner Pförtchen, Vergabe der Tief-, Kanal- und Straßenbauarbeiten
Der Stadtrat beschloss, den Zuschlag für die Tief-, Kanal- und Straßenbauarbeiten Döbelner Pförtchen – vorbehaltlich der Prüfung - an die Fa. ADW Ingenieurtiefbau GmbH aus Gaunitz zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend:    15                  Ja-Stimmen:  15       
Beschluss-Nr. 253-11/2011

Beschluss zur Kanalinstandsetzung Hügelweg, Vergabe der Tief-, Kanal- und Straßenbauarbeiten
Der Stadtrat beschloss, den Zuschlag für die Tief-, Kanal- und Straßenbauarbeiten Hügelweg – vorbehaltlich der Prüfung – an die Fa. ADW Ingenieurtiefbau GmbH aus Gaunitz zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend:  15                    Ja-Stimmen:   15      
Beschluss-Nr. 254-11/2011

Beschluss zum Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff BauGB
Der Stadtrat beschloss, das Zeugnis über die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts für das Flurstück 478 der Gemarkung Lommatzsch gemäß §§ 24 ff. Baugesetzbuch sowie gemäß § 17 Sächsisches Denkmalschutzgesetz auszustellen. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 Sächsisches Wassergesetz und nach § 27 Sächsisches Waldgesetz besteht für das Flurst. 478 der Gemarkung Lommatzsch nicht.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend:   15                   Ja-Stimmen: 14                 Befangenheit:  1
Beschluss-Nr. 255-11/2011

Beschluss zum Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB
Der Stadtrat beschloss, das Zeugnis über die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts für das Flurstück 270 der Gemarkung Lommatzsch gemäß §§ 24 ff. Baugesetzbuch auszustellen. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß § 17 Sächsisches Denkmalschutzgesetz, gemäß § 25 Sächsisches Wassergesetz und gemäß § 27 Sächsisches Waldgesetz besteht für das Flurstück 270 der Gemarkung Lommatzsch nicht.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend:  15                  Ja-Stimmen:  15       
Beschluss-Nr. 256-11/2011




  

Eintrag vom 27.04.2012 10:50