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Archiv - Sitzungen & Beschlüsse des Stadtrates
Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates Lommatzsch vom 16.06.2011
Der Stadtrat der Stadt Lommatzsch fasste in seiner Sitzung am 16. Juni 2011 nachstehende Beschlüsse:
Nichtöffentlich:
Beschluss zu einer Personalangelegenheit
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 13 Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 4
Beschluss-Nr. 227-9/2011
Öffentlich:
Antrag zur Dacherneuerung eines Werkstattgebäudes Flurstück 600 der Gemarkung Lommatzsch
Der Stadtrat erteilte sein gemeindliches Einvernehmen zur Dacherneuerung eines Werkstattgebäudes Flurst. 600 der Gemarkung Lommatzsch. Gleichzeitig stimmte der Stadtrat dem Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen des B-Planes „Messa 1a/ab“ zu.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 12 Ja-Stimmen: 12
Beschluss-Nr. 234-9/2011
Überplanmäßige Ausgabe Unterhaltung Abwasserkanale
Der Stadtrat beschloss, für Maßnahmen zur Instandsetzung und Unterhaltung der Abwasserkanäle im Verwaltungshaushalt des Haushaltsjahres 2011 Mittel in Höhe von 187.200 € zusätzlich aus der entsprechenden zweckgebundenen Rücklage zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 12 Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 1
Beschluss-Nr. 229-9/2011
Außerplanmäßige Ausgabe Herstellung Teilortskanal
Der Stadtrat beschloss, für die Baumaßnahme Herstellung Teilortskanal Daubnitz im Vermögenshaushalt des Haushaltsjahres 2011 Mittel in Höhe von 56.000 € zusätzlich aus der entsprechenden zweckgebundenen Rücklage zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 12 Ja-Stimmen: 12
Beschluss-Nr. 230-9/2011
Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB – Flurstück 229 Gemarkung Lommatzsch
Der Stadtrat beschloss, das Zeugnis über die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts für das Flurst. 229 der Gemarkung Lommatzsch gemäß §§ 24 ff. Baugesetzbuch auszustellen. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß § 17 Sächsisches Denkmalschutzgesetz, gemäß § 25 Sächsisches Wassergesetz und nach § 27 Sächsisches Waldgesetz besteht nicht. Die sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß § 144 BauGB wurde erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 12 Ja-Stimmen: 12
Beschluss-Nr. 231-9/2011
Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB – Flurstücke 249, 256/1 und 297 Gemarkung Lommatzsch
Der Stadtrat beschloss, das Zeugnis über die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts für die Flurstücke 249, 256/1 und 197 der Gemarkung Lommatzsch gemäß §§ 24 ff. Baugesetzbuch auszustellen. Der Stadtrat beschloss, das Zeugnis über die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts für das Flurstück 297 der Gemarkung Lommatzsch gemäß § 17 Sächsisches Denkmalschutzgesetz auszustellen. Für die Flurstücke 249 und 256/1 besteht kein gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß Denkmalschutzgesetz. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 Sächsisches Wassergesetz und nach § 27 Sächsisches Waldgesetz besteht für die Flurstücke nicht. Die sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß § 144 BauGB wurde erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 12 Ja-Stimmen: 12
Beschluss-Nr. 232-9/2011
Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB – Mertitzer Straße 6/Bahnhofstraße 5
Der Stadtrat beschloss, das Zeugnis über die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts für die Flurstücke 700, 691 und 292/1 der Gemarkung Lommatzsch gemäß §§ 24 ff. Baugesetzbuch auszustellen. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht für die weiteren Flurstücke des Kaufvertrages besteht nicht. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß § 17 Sächsisches Denkmalschutzgesetz, gemäß § 25 Sächsisches Wassergesetz und nach § 27 Sächsisches Waldgesetz besteht für die Flurstücke des Kaufvertrages nicht.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 12 Ja-Stimmen: 12
Beschluss-Nr. 233-9/2011
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Eintrag vom 27.04.2012 09:54
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