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Archiv - Sitzungen & Beschlüsse des Stadtrates

Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates Lommatzsch

Der Stadtrat der Stadt Lommatzsch fasste in seiner öffentlichen Sondersitzung am 13. Januar 2011 nachstehende Beschlüsse:

Öffentlich:

Beschluss zum Ersuchen auf Beendigung einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadtrat
Der Stadtrat stellte fest, dass bei Herrn Stadtrat Kurt Wagenzink ein wichtiger Grund nach § 18 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vorliegt und die Tätigkeit als Stadtratsmitglied mit sofortiger Wirkung beendet wird.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 15 Ja-Stimmen: 14 Befangenheit: 1
Beschluss-Nr. 177-1/2011

Beschluss zur Besetzung des Ältestenrates und des Verwaltungsausschusses
Der Stadtrat stellte im Wege der Einigung fest, dass Herr Fred Rußeck als Mitglied des Ältestenrates und Mitglied des Verwaltungsausschusses eingesetzt wird.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 15 Ja-Stimmen: 15
Beschluss-Nr. 178-1/2011

Beschluss zu Gesprächen Gemeindefusion
Der Stadtrat überträgt der Bürgermeisterin und dem Ältestenrat der Stadt Lommatzsch das Recht, offizielle Gespräche mit Nachbarkommunen über die Möglichkeiten eines Gemeindezusammenschlusses zu führen. Gesprächsbereitschaft besteht dabei ausdrücklich über die von der Gemeinde Stauchitz vorgeschlagene Großgemeinde Lommatzscher Pflege als auch über Einzellösungen mit angrenzenden Gemeinden.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 15 Ja-Stimmen: 15
Beschluss-Nr. 179-1/2011

Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Antrag auf Nutzungsänderung eines Ladengeschäftes Flurstück 419 der Gemarkung Lommatzsch
Der Stadtrat beschloss, das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung eines Ladengeschäftes zu einer Schankwirtschaft mit 35 – 40 Gastplätzen auf dem Flurstück 419 der Gemarkung Lommatzsch zu erteilen. Die Sanierungsrechtliche Genehmigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 15 Ja-Stimmen: 15
Beschluss-Nr. 180-1/2011

Beschluss zum Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB, Flurstück 437 Gemarkung Lommatzsch
Der Stadtrat beschloss, das Zeugnis über die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts für das Flurstück 437 der Gemarkung Lommatzsch gemäß §§ 24 ff. Baugesetzbuch und gemäß § 17 Sächsisches Denkmalschutzgesetz auszustellen. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 Sächsisches Waldgesetz besteht nicht. Die Sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß § 144 BauGB zum Vollzug des Kaufvertrages wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 15 Ja-Stimmen: 14 Nein: 1
Beschluss-Nr. 181-1/2011




  

Eintrag vom 27.04.2012 09:51