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Archiv - Sitzungen & Beschlüsse des Stadtrates

Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates Lommatzsch

Der Stadtrat der Stadt Lommatzsch fasste in seiner öffentlichen Sondersitzung am 19. August 2010 nachstehende Beschlüsse:

Beschaffung Feuerlöschfahrzeug TSF /W-Z Allrad mit Aufbau und Beladung
Der Stadtrat beschloss, ein neues Tankspritzenfahrzeug TSF /W-Z Allrad mit Aufbau und Beladung von der Fa. Ziegler Feuerwehrgerätetechnik GmbH & Co KG aus 09241 Mühlau zu beschaffen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 18 Ja-Stimmen: 18
Beschluss-Nr. 124-8/2010

Beauftragung der Bürgermeisterin zur Übernahme des Betriebes der Kindertagesstätten
Der Stadtrat beauftragte die Bürgermeisterin, die erforderlichen Schritte zur Übernahme des Betriebes der Kindertagesstätten der Stadt Lommatzsch zum 01.01.2011 mit dem Kinderverein Lommatzsch e. V. zu vereinbaren und umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 18 Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 6
Beschluss-Nr. 125-8/2010

Vergabe von Bauleistungen – Erneuerung Gemeindeverbindung Daubnitz-Lommatzsch (Bäckerberg), 2. BA
Der Stadtrat beschloss, den Zuschlag für die Bauleistung Erneuerung Gemeindeverbindungsstraße Daubnitz-Lommatzsch (Bäckerberg), 2. BA vorbehaltlich der Prüfung an die Firma Hoff Straßen- und Tiefbaugesellschaft mbH aus 04749 Ostrau-Merschütz zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 18 Ja-Stimmen: 18
Beschluss-Nr. 126-8/2010

Vergabe einer Planungsleistung – Ausbau Untere Dorfstraße in Dörschnitz
Der Stadtrat beschloss, dass die Bürgermeisterin beauftragt wird, einen Honorarvertrag mit dem Ingenieurbüro Zscheile aus 01591 Riesa für die Planungsleistungen zum Ausbau der Unteren Dorfstraße in Dörschnitz abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 18 Ja-Stimmen: 18
Beschluss-Nr. 128-8/2010

Vergabe einer Planungsleistung – Ausbau Gemeindeverbindungsstraße Lommatzsch-Barmenitz
Der Stadtrat beschloss, dass die Bürgermeisterin beauftragt wird, einen Honorarvertrag mit dem Ingenieurbüro Zscheile aus 01591 Riesa für die Planungsleistungen zum Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Lommatzsch-Barmenitz (Barmenitzer Berg) abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 18 Ja-Stimmen: 18
Beschluss-Nr. 129-8/2010



Grundstückstausch zum Erwerb von Straßenflächen der Ortsverbindungsstraße Zöthain-Daubnitz
Der Stadtrat beschloss, die Flurstücke 1/6, 1/8 und 1/9 der Gemarkung Daubnitz im Tausch vom Eigentümer der Flurstücke zu erwerben. Im Tausch übergibt die Stadt Lommatzsch die Flurstücke Nr. 109/3, 200/3 und 224/2 der Gemarkung Daubnitz. Die Flächen betragen jeweils insgesamt 170 m².
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 18 Ja-Stimmen: 17 Enthaltungen: 1
Beschluss-Nr. 130-8/2010

Vollzug des Bundes_immissionsschutzgesetzes (BImSchG) – Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Ammoniak-Kälteanlage i. V. m. einem BHKW anlässlich des Neubaus eines Tiefkühllogistikzentrums – Gemarkung Lommatzsch, Flurstück 585/4
Der Stadtrat beschloss, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung und Betrieb einer Ammoniak-Kälteanlage i. V. m. einem BHKW auf dem Flurstück 585/4 der Gemarkung Lommatzsch zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 18 Ja-Stimmen: 17 Befangenheit: 1
Beschluss-Nr. 132-8/2010

Gemeindliches Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung und Betrieb eines Windmessmastes (Gesamthöhe 99 m) – Gemarkung Zscheilitz, Flurstück 95
Der Stadtrat beschloss, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Windmessmastes auf dem Flurstück 95 der Gemarkung Zscheilitz zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 18 Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 6
Beschluss-Nr. 134-8/2010

Antrag auf Errichtung eines Gartenpavillons – Gemarkung Lommatzsch, Flurstück 537/3 und 538
Der Stadtrat beschloss, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Gartenpavillons auf den Flurstücken 537/3 und 538 der Gemarkung Lommatzsch zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 18 Ja-Stimmen: 18
Beschluss-Nr. 135-8/2010

Antrag auf Umbau und Sanierung eines Seitengebäudes für Wohnzwecke – Gemarkung Altlommatzsch, Flurstück 2/12
Der Stadtrat beschloss, das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau und Sanierung des Seitengebäudes für Wohnzwecke auf dem Flurstück 2/12 der Gemarkung Altlommatzsch zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 18 Ja-Stimmen: 18
Beschluss-Nr. 136-8/2010






Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB und Erteilung einer Sanierungsrechtlichen Genehmigung gem. § 144 BauGB – Gemarkung Lommatzsch, Flurstück 105
Der Stadtrat beschloss, das Zeugnis über die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts für das Flurstück 105 der Gemarkung Lommatzsch gemäß §§ 24 ff. Baugesetzbuch und gemäß § 17 Sächsisches Denkmalschutzgesetz auszustellen. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 Sächsisches Wassergesetz und nach § 27 Sächsisches Waldgesetz besteht nicht.
Die Sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß § 144 BauGB wurde erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 18 Ja-Stimmen: 17 Enthaltungen: 1
Beschluss-Nr. 137-8/2010

Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB und Erteilung einer Sanierungsrechtlichen Genehmigung gem. § 144 BauGB – Gemarkung Lommatzsch, Flurstück 417
Der Stadtrat beschloss, das Zeugnis über die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts für das Flurstück 417 der Gemarkung Lommatzsch gemäß §§ 24 ff. Baugesetzbuch auszustellen. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß § 17 Sächsisches Denkmalschutzgesetz, gemäß § 25 Sächsisches Wassergesetz und nach § 27 Sächsisches Waldgesetz besteht nicht.
Die Sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß § 144 BauGB zum Vollzug des Kaufvertrages sowie zur beantragten Grundschuldbestellung wurde erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 18 Ja-Stimmen: 18
Beschluss-Nr. 138-8/2010

Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB und Erteilung einer Sanierungsrechtlichen Genehmigung gem. § 144 BauGB – Gemarkung Lommatzsch, Flurstück 214
Der Stadtrat beschloss, das Zeugnis über die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts für das Flurstück 214 der Gemarkung Lommatzsch gemäß §§ 24 ff. Baugesetzbuch und gemäß § 17 Sächsisches Denkmalschutzgesetz auszustellen. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 Sächsisches Wassergesetz und nach § 27 Sächsisches Waldgesetz besteht nicht.
Die Sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß § 144 BauGB zum Vollzug des Kaufvertrages sowie zur beantragten Grundschuldbestellung wurde erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 18 Ja-Stimmen: 18
Beschluss-Nr. 139-8/2010

Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB – Gemarkung Lommatzsch, Flurstück 1047/12
Der Stadtrat beschloss, das Zeugnis über die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts für das Flurstück 1047/12 der Gemarkung Lommatzsch gemäß §§ 24 ff. Baugesetzbuch auszustellen. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 Sächsisches Wassergesetz und gemäß § 27 Sächsisches Waldgesetz besteht nicht.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 18 Ja-Stimmen: 18
Beschluss-Nr. 140-8/2010

Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB – Gemarkung Striegnitz, Flurstück 8/2
Der Stadtrat stellte fest, dass ein Vorkaufsrecht für das Flurstück 8/2 der Gemarkung Striegnitz nach §§ 24 ff. Baugesetzbuch, nach § 25 Sächsisches Wassergesetz, nach § 27 Sächsisches Waldgesetz und nach § 17 Sächsisches Denkmalschutzgesetz nicht besteht.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 18 Ja-Stimmen: 18
Beschluss-Nr. 141-8/2010

Umzug des Bürgerhauses Lommatzsch
Der Stadtrat sprach sich mehrheitlich dafür aus, den Beschluss zum Umzug des Bürgerhauses um ½ Jahr zu vertagen.




  

Eintrag vom 25.07.2011 09:38