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Klage gegen Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens erfolglos zurückgezogen
Im März 2009 legten Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen das Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Lommatzsch vom 19. Juni 2008 Klage vor dem Verwaltungsgericht in Dresden ein.
Zum Ziel:
Die Kläger wollten die Zulassung eines Bürgerbegehrens „gegen das Abwasserbeseitigungskonzept ABK für die Stadt Lommatzsch und ihre Ortsteile“ erreichen.
Die Kläger beantragten:
1. „Die Entscheidung des Stadtrates über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens vom 09. Oktober 2008 … wird aufgehoben.
2. Die Beklagte zu verpflichten, das Bürgerbegehren „gegen das Abwasserbeseitigungskonzept ABK für die Stadt Lommatzsch und ihre Ortsteile“ zuzulassen.
3. Der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.“
Zum Ergebnis:
Am 03. August 2010 wurde die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Dresden durchgeführt. Die Richter erläuterten den Klageführern ausführlich die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Bürgerbegehren. Das Verwaltungsgericht kam zu dem Schluss, dass die Materie zu komplex für einen Bürgerentscheid sei. Das sächsische Wassergesetz sehe ein Abwasserbeseitigungskonzept zwingend vor. Bei einem erfolgreichen Bürgerentscheid würde das geltende Konzept aufgehoben und damit ein gesetzwidriger Zustand eintreten. Im Ergebnis zeigte es sich, dass die Klage nicht zum Erfolg führen würde.
Die anwesenden Kläger entschieden daher, aus Kostengründen ihre Klage gegen die Stadt Lommatzsch in o.g. Angelegenheit nicht weiter zu verfolgen und diese zurück zu ziehen.
Die Kosten des Verfahrens sowie die Anwaltskosten der Stadt tragen die Kläger. Der Stadt entstehen keine Kosten.
Aus Sicht der Verwaltung besteht nun eindeutig Klarheit über die Bestandsfähigkeit des ABK. Das Landratsamt hatte bereits im Dezember 2009 das ABK für gültig erklärt und auch der Petitionsausschuss des Landtages konnte keine Rechtsfehler feststellen. Damit ist nun die Planungssicherheit für die Stadt und die Bürger gegeben. Die Ortsteile Dörschnitz und Scheerau werden in den nächsten beiden Jahren an das zentrale Abwassernetz angeschlossen werden. In allen übrigen Ortsteilen, die noch nicht an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen sind, müssen die Bürger ihre Kleinkläranlagen bis zum Jahr 2015 auf eine vollbiologische Reinigung umrüsten.
Ihre Stadtverwaltung
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Eintrag vom 25.07.2011 09:27
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