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Information Abwasserabsetzung

Gießen Sie häufig Ihren großen Garten oder haben Sie zum Beispiel einen Swimmingpool ohne Abwasserkanalanschluss und verwenden Sie zum Befüllen Trinkwasser? Dann könnten Sie sich die Abwassergebühr sparen!

Entsprechend der Abwassersatzung der Stadt Lommatzsch ist es möglich, das Wasser, wel-ches nicht in den öffentlichen Abwasserkanal geleitet wird (z.B. Gartenbewässerung), von der Bezahlung der Abwassergebühr zu befreien. Dies gilt nur, wenn diese Wassermenge entspre-chend nachgewiesen werden kann. Dafür kann eine zweite Wasseruhr als Unterzähler so ein-gebaut werden, dass nur das Wasser gezählt wird, welches nicht in den Kanal eingeleitet wird. Der Einbau hat fachgerecht und auf Kosten des Grundstückseigentümers zu erfolgen. Die Eichfrist des Unterzählers ist zu beachten und dieser gegebenenfalls zu erneuern!

Die Abwasserabsetzung ist bei der Stadt Lommatzsch vom Grundstückseigentümer zu bean-tragen. Die Genehmigung des Unterzählers erfolgt in der Regel nach einer Vorortbesichtigung und in Verbindung mit der Wasserversorgung GmbH Riesa/Großenhain. Anträge sind in der Stadtverwaltung, im Rathaus, Zimmer 5, bei Frau Klemichen, oder im Internet unter www.lommatzsch.de und dem Link „Formulare und Merkblätter“ erhältlich. Für die Bearbei-tung wird eine Verwaltungsgebühr, derzeit mindestens in Höhe von 20,00 €, erhoben. Ver-gleichen Sie bitte Aufwand und Nutzen! Ein Kubikmeter Schmutzwasserentsorgung kostet derzeit 2,19 €/m³ im Stadtgebiet bzw. für Teilortskanäle 1,72 €/m³ in den Ortsteilen.

Ihre Stadtverwaltung




  

Eintrag vom 25.07.2011 09:28