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Termin zur Umrüstung oder zum Neubau von Kleinkläranlagen nicht verpassen!
Bereits seit 1990 wird gesetzlich gefordert, dass nur nach dem Stand der Technik gereinigtes häusliches Abwasser (vollbiologische Reinigung) in ein Gewässer eingeleitet werden darf.
Unter Beachtung der durchschnittlichen Amortisationszeit von 15 Jahren für Kleinkläranlagen wurde mit der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums festgelegt, dass die erforderliche Sanierung von vorhandenen Kleineinleitungen im Freistaat Sachsen bis zum 31.12.2015 vorzunehmen ist. Dies bedeutet konkret, das alle Kläranlagen bis dahin umgerüstet oder neu gebaut werden müssen und das kein häuslichen Abwasser mehr ungereinigt abgeleitet werden darf.
Für die damit in Zusammenhang stehenden Investitionen werden vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Fördermittel bereitgestellt. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie Siedlungswasserwirtschaft – RL SWW/2009. Dieser Richtlinientext einschließlich aller zugehörigen Formblätter ist abrufbar unter: www.smul.sachsen.de oder www.sab.sachsen.de . Natürlich stehen wir Ihnen auch in der Verwaltung für diesbezügliche Auskünfte zur Verfügung.
Gefördert wird der Neubau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit biologischer Behandlung des Abwassers. Vorraussetzung ist, dass das Grundstück im Abwasser-beseitigungskonzept der Stadt Lommatzsch als nicht öffentlich zu entsorgendes Gebiet (dauerhaft dezentral) ausgewiesen ist. Dies betrifft alle Ortsteile außer: Dörschnitz, Paltzschen, Petzschwitz, Neckanitz, Striegnitz, Barmenitz, Scheerau und Lommatzsch.
Vor dem Neubau oder der Umrüstung einer Kleinkläranlage besteht die Notwendigkeit, eine wasserrechtliche Erlaubnis bei Direkteinleitung in ein Gewässer oder eine Einleitgenehmigung in den Teilortskanal zu beantragen. Erst mit Vorlage der Erlaubnis/Genehmigung kann mit dem Bau begonnen werden. Die ordnungsgemäße Errichtung und Betreibung der Anlage muss dann durch ein Abnahmeprotokoll des Aufgabenträgers (Stadt Lommatzsch) bestätigt werden. Nach Vorlage des Wartungsvertrages mit einer fachkundigen Firma und nach Vorlage der nachweisbaren Ausgaben durch Zahlungsbelege ist eine Beantragung der Förderung möglich. Für die Beantragung der Förderung steht Ihnen die Bauverwaltung der Stadt Lommatzsch fachkundig zur Verfügung.
Wir bitten alle Bauherren, sich vor Abschluss eines Kaufvertrages für eine Anlage oder einen Nachrüstsatz mit der Stadt Lommatzsch, Bauverwaltung, Frau Gräfe, Tel.: 035241/54042, in Verbindung zu setzten und sich vorab über den Werdegang abzustimmen. Nur so können Fehler im Ablauf und bei der Beantragung der Förderung vermieden werden.
Bauverwaltung
Stadt Lommatzsch
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Eintrag vom 25.07.2011 09:31
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