www.lommatzsch.de  

Stadtinformation Bürgerservice Wirtschaft & Gewerbe

   Info-Datenbank Archiv
  Zurück zur Übersicht


Sie sind hier: Startseite/ Info-Datenbank Archiv


Nachrichten Archiv:

Sammelpetition der Interessengemeinschaft Abwasserbeiträge erfolglos

Am 15. April 2010 erreichte die Verwaltung ein Schreiben des Sächsischen Landtages. Der Petitionsausschuss leitete der Stadt die Petition der Interessengemeinschaft Abwasserbeiträge der Stadt Lommatzsch zu. Die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses lautete: „Die Petition wird dem Stadtrat der Stadt Lommatzsch zugeleitet.“

Zum Hintergrund:
Die Petenten wandten sich gegen drei Dinge:
1. Gegen die vom Stadtrat der Stadt Lommatzsch am 19. Juni 2008 beschlossene Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK), die an der zentralen Entsorgung der Ortsteile Paltzschen, Scheerau und Dörschnitz festhält und somit nach Auffassung der Petenten für diese Ortsteile unwirtschaftlicher als eine dezentrale Abwasserentsorgung über Gruppenkläranlagen sei.
2. Gegen den Beschluss des Stadtrates, der ein Bürgerbegehren zur Rückgängigmachung der Fortschreibung des ABK als unzulässig erklärte.
3. Gegen die Beitragserhebung durch die Stadt Lommatzsch, die aus Sicht der IG Abwasserbeiträge als Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu sehen sei.

Zusammenfassend führt der Petitionsausschuss in seiner Darstellung an:
Zu 1.: Die Stadt Lommatzsch habe sehr detaillierte Vergleiche und Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit der einzelnen Abwasserentsorgungsvarianten durchgeführt.
Zu 2.: Rechtsverstöße der Stadt Lommatzsch sind nicht festzustellen.
Zu 3.: Die Erhebung von Anschlussbeiträgen gemäß §§ 17 ff. Sächsisches Kommunalabgabengesetz verstößt entgegen der Auffassung der Petenten nicht gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz).

„Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass in zahlreichen Nachfragen an die Staatsregierung und einem Termin vor Ort mit Besichtigung der Ortslagen und einem ausführlichen Gespräch mit den Petenten noch offene Fragen geklärt werden konnten. In Abstimmung mit der Bürgermeisterin empfiehlt der Landtag die Petition noch einmal im Stadtrat auf die Tagesordnung zu setzen, um Kosten- und Finanzierungsfragen abschließend noch einmal zu erläutern. Die Petition wird daher dem Stadtrat der Stadt Lommatzsch mit der Bitte zugeleitet den Sächsischen Landtag über die Ergebnisse zu unterrichten.“

In der Stadtratssitzung am 22. April 2010 wurde der Stadtrat über die Ergebnisse des Petitionsausschusses des Sächsischen Landtages informiert. Wir werden nun beraten, ob eine erneute abschließende Erörterung im Stadtrat noch einmal notwendig ist. In der Sache hat der Petitionsausschuss keine Bedenken angemeldet und folgt in seiner rechtlichen Prüfung der Abwasserbeiträge auch dem Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes. Die Verwaltung hofft nun, dass dieses Ergebnis der Petition den Streit um die Erhebung von Abwasserbeiträgen und über die Fortschreibung des ABK endlich beendet. Aus Sicht der Verwaltung besteht nun eindeutig Klarheit über die Gültigkeit des ABK und damit für die Bürger Planungssicherheit.

Ihre Stadtverwaltung




  

Eintrag vom 25.07.2011 09:21