S 85 Umbau des Knotenpunktes Döbelner Straße/Königstraße in Lommatzsch
hier: Vorarbeiten auf Grundstücken - Vermessung -
STRASSENBAUAMT MEISSEN-DRESDEN
Postfach 20 02 14 | 01657 Meißen
Das Straßenbauamt Meißen - Dresden beabsichtigt zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit das oben genannte Vorhaben durchzuführen.
Zur Vorbereitung der Planung sind im Zeitraum
ab Mitte April bis voraussichtlich Ende Juni 2010, frühestens 14 Tage nach Bekanntmachung
Vorarbeiten auf dem Gebiet der Stadt Lommatzsch, Gemarkung Lommatzsch notwendig. Es handelt sich dabei um
Vermessungsarbeiten.
Im Übersichtsplan ist der betreffende Bereich gekennzeichnet. Außerdem sind die betroffenen Flurstücke in einer Übersicht benannt.
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Sächsische Straßengesetz (SächsStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet, sie zu dulden (§ 38 SächsStrG). Zur Durchführung der genannten Arbeiten müssen die Grundstücke durch Bedienstete des Straßenbauamtes oder deren Beauftragte betreten und befahren werden. Außerdem werden entsprechende Geräte zeitweilig aufgestellt und betrieben.
Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die Landesdirektion Dresden auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.
Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße entschieden. Die sofortige Vollziehung der Duldungspflicht wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet. Diese liegt im überwiegenden öffentlichen Interesse.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gemäß § 79 Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Straßenbauamt Meißen-Dresden, Heinrich-Heine-Str. 23 c, 01662 Meißen, zu erheben und hat die seiner Begründung dienenden Tatsachen zu enthalten.
gez. Wohsmann
Anlagen
1. Übersichtsplan mit Darstellung des Vermessungsbereiches
2. Übersicht der betroffenen Flurstücke
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