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Verwaltung plant keine Erhebung von Ausgleichsbeträgen für die Stadtsanierung vor Abschluss des Sanierungsverfahrens

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In der Stadtratssitzung vom 25. Februar 2010 wurde die Verwaltung vom Stadtrat beauftragt, die Bürger über die zu erwartenden Ausgleichsbeträge für die Stadtsanierung zu informieren.
Die Sächsische Zeitung hatte hierzu verschiedentlich berichtet. Zumeist ging es um die Erhebung von Ausgleichsbeträgen in Radebeul/Kötzschenbroda. Wir möchten im Folgenden einige grundsätzliche Informationen zu diesem Thema in unserer Stadt geben. Vergleichen Sie hierzu auch den Beitrag in der Sächsischen Zeitung vom 11. März 2010.

Wo liegt das Sanierungsgebiet in Lommatzsch?

Das förmliche Sanierungsverfahren begann im Jahr 1992. Damals beschloss der Stadtrat das im beigefügten Plan eingerahmte Gebiet im Zentrumsbereich der Stadt Lommatzsch als Sanierungsgebiet festzulegen. Gemeinsames Ziel war und ist es, den historischen Stadtkern mittels behutsamer und denkmalgerechter Stadtreparatur zu erhalten. Die historischen Straßen, Plätze und Gebäude sollten saniert bzw. denkmalschutzgerecht neu gestaltet werden. Für alle Grundstücke im Sanierungsgebiet wurde ein Sanierungsvermerk im Grundbuch eingetragen.

Wie verlief das Sanierungsverfahren?

Im Rahmen dieses Sanierungsverfahrens gab es verschiedene Förderprogramme. Generell unterstützen der Bund mit Bundesmitteln, der Freistaat Sachsen mit Landesmitteln und die Stadt Lommatzsch mit kommunalen Geldern die Sanierung. Zu Beginn der neunziger Jahre wurden auf diese Weise vor allem zahlreiche private Maßnahmen realisiert. Daneben konnten vielfältige kommunale Maßnahmen durchgeführt werden. Beispiele hierfür sind die Sanierung des Museums, der Bau der Kita Markt 6 oder die Sanierung des Jugendvereinshauses. Auch die Sanierung der St. Wenzelkirche läuft über das Förderprogramm der Stadtsanierung und wird mit Mitteln der Stadt kofinanziert. Trotz der vielen Maßnahmen konnten die Sanierungsziele der Stadt aber noch nicht erreicht werden. Insbesondere der Marktbereich, das Rathaus oder die alte Turnhalle an der Grundschule sowie zahlreiche private Gebäude sind un- bzw. nur teilsaniert. Ursprüngliches Ziel aufgrund auslaufender Fördermittel war es, das Sanierungsverfahren bis 2015 abzuschließen. Wir haben wichtige noch ausstehende Maßnahmen für die nächsten 5 Jahre zur Realisierung vorgesehen. Ob es hierfür ausreichend Fördermittel geben wird, ist noch unklar. Als förmlicher „Abschluss“ des Sanierungsverfahrens gilt der Tag der Bekanntmachung der Aufhebung der Sanierungssatzung oder der Tag, wo die Förderung durch die Förderbehörde gegenüber der Stadt als beendet erklärt wird.

Was sind Ausgleichsbeträge (im Volksmund Sanierungsbeiträge)?

Ausgleichsbeträge sind öffentliche Abgaben, die ein Grundstückseigentümer als Ausgleich für die sanierungsbedingte Wertsteigerung seines Grundstückes zahlen muss. Entsprechende gesetzliche Vorgaben sind im Baugesetzbuch §§ 154 ff verankert. Die Stadt Lommatzsch hat bei der Erhebung von Ausgleichsbeträgen kein Wahlrecht. Spätestens zum Abschluss des Sanierungsverfahrens ist die Stadt Lommatzsch gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen eingetreten sind. Die Grundstückseigentümer, die Fördermittel für ihre Sanierungen erhalten haben, sind im Sanierungsvertrag auf diese Ausgleichsbeträge hingewiesen worden.

Wie wird der Ausgleichsbetrag ermittelt?

Die Stadt Lommatzsch muss Gutachten erstellen lassen, die zonenbezogene Anfangs- und Endwerte der Grundstücke ermitteln. Sofern sich eine Differenz zwischen den Werten ergibt, ist diese als Ausgleichsbetrag auf die jeweiligen Eigentümer der im Sanierungsgebiet befindlichen Grundstücke umzulegen. Die Anfangswerte für die Grundstücke im Sanierungsgebiet wurden bereits festgelegt und betragen 44,00 bis 47,00 €/m² Grundstücksfläche. Eine Angabe zu den Endwerten kann noch nicht gemacht werden.

Stopft die Stadt mit den Ausgleichsbeträgen eigene Haushaltlöcher?
Die von der Stadt Lommatzsch gegebenenfalls erhobenen Ausgleichsbeträge sind nach Abschluss des Sanierungsverfahrens zum großen Teil an den Bund und an das Land Sachsen abzuführen sowie für die Erstellung der Gutachten zu nutzen. Falls die Stadt Ausgleichsbeträge bereits vor Abschluss des Verfahrens erhebt, können diese in die laufenden Stadtsanierungsmaßnahmen einfließen. Es ist jedoch gesetzlich geregelt, dass die Stadt Lommatzsch auf keinen Fall mit den Ausgleichsbeträgen mögliche eigene Haushaltslöcher stopfen kann!

Wie können die Kosten für die Ausgleichsbeträge gesenkt werden?
Die konkreten Ausgleichsbeträge werden individuell auf das jeweilige Grundstück bezogen errechnet. Eine Möglichkeit den Betrag zu senken gibt es. Auf Antrag des Grundstückeigentümers kann der Ausgleichsbetrag vor Abschluss des Sanierungsverfahrens bereits freiwillig und vorfristig abgelöst werden. Bis zu einem Jahr vor Ende des Verfahrens kann die Stadt einen Erlass von 20% auf den Ausgleichsbetrag gewähren. Nach Abschluss des Verfahrens ist kein Abschlag mehr möglich.

Wann sollen die Ausgleichsbeträge durch die Stadt Lommatzsch erhoben werden?
Die Verwaltung plant keine Erhebung von Ausgleichsbeträgen vor dem förmlichen Abschluss des Sanierungsverfahrens, d.h. nicht vor dem Jahr 2015. Hierfür gibt es drei Gründe:
1. Das Hauptziel der Sanierung in der Innenstadt wurde noch nicht erreicht. Noch immer bedürfen
    zahlreiche Gebäude, Straßen und Plätze einer städtebaulichen Sanierung.
2. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Sanierung ist eine Schätzung der Endwerte zum
    gegenwärtigen Zeitpunkt insbesondere im Kernbereich der Innenstadt schwierig.
3. Zwischen 2006 und 2009 musste die Stadt Abwasserbeiträge erheben. Eine zeitnahe Neubelastung
   der Hauseigentümer ist aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt unverhältnismäßig und kann
   nicht im Sinne einer Weiterentwicklung der Innenstadt sein.

Für Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Mitarbeiter Frau Klemichen und Herr Heinicke zur Verfügung.

Ihre Stadtverwaltung




  

Eintrag vom 25.07.2011 09:23