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Bekanntmachung der Stadt Lommatzsch über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2010

Gemäß § 76 Absatz 1 Sächsische Gemeindeordnung ist der Entwurf der Haushaltssatzung an sieben Arbeitstagen öffentlich auszulegen. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2010 der Stadt Lommatzsch liegt in der Zeit von Montag, den 1. März 2010 bis Dienstag, den 9. März 2010, während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Lommatzsch, Zimmer 8, zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus. Einwohner und Abgabepflichtige können bis einschließlich 18. März 2010 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben.

Kämmerei




  

Eintrag vom 19.02.2010 09:38