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Information an die Steuerpflichtigen

Grundsteuer- und Gewerbesteuervorauszahlungen zum 15.02.2010

Am 15.02.2010 ist die 1. Rate der Grundsteuer- und Gewerbesteuervorauszahlung für das Rechnungsjahr 2010 zur Zahlung fällig, dies gilt aber nicht für Jahreszahler.

Die Höhe der Grundsteuer ist dem Grundsteuerjahresbescheid 2010 zu entnehmen bzw. dem zuletzt ergangenen Grundsteueränderungsbescheid.

Es ist unbedingt erforderlich, dass bei der Überweisung oder Bezahlung des Steuerbetrages das auf dem Bescheid vermerkte 12stellige Buchungszeichen (5.0100. … oder 5.0101. …)
angegeben wird. Es kann sonst zu erheblichen Zuordnungs- und Buchungsschwierigkeiten kommen.

Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Zahlungen termingerecht vorzunehmen, da sonst mit dem Ansatz von Säumniszuschlägen und Mahngebühren zu rechnen ist.


Für diejenigen Abgabepflichtigen, welche die Stadtverwaltung Lommatzsch zur Abbuchung ermächtigt haben, ist diese Information hinfällig. Der Steuerbetrag wird termingerecht direkt bei der angegebenen Bank abgebucht.

In der letzten Zeit gab es bei Eigentümerwechsel einige Probleme bei der Umschreibung.
Steuerpflichtiger ist der jenige, welcher zum 01.01. des Jahres als Eigentümer gemeldet ist. Die Stadtverwaltung darf keinen Eigentümerwechsel durch schriftliche oder mündliche Informationen durch den jeweiligen Eigentümer vornehmen. Maßgebend ist der „Grundsteuermessbescheid“ bzw. „Mitteilung über Eigentumswechsel“ durch das Finanzamt Meißen. Erst danach wird der neue Eigentümer durch einen Grundsteuerbescheid veranlagt.
Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Kämmerei




  

Eintrag vom 05.02.2010 10:22




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