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Bekanntmachung der Stadt Lommatzsch über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Nachtragssatzung 2009
Gemäß § 76 Absatz 1 Sächsische Gemeindeordnung ist der Entwurf der 1. Nachtragssatzung 2009 der Stadt Lommatzsch an sieben Arbeitstagen öffentlich auszulegen. Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung 2009 der Stadt Lommatzsch liegt in der Zeit von Montag, den 21. September 2009 bis Dienstag, den 29. September 2009, während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Lommatzsch, Zimmer 8, zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus. Einwohner und Abgabepflichtige können bis einschließlich 8. Oktober 2009 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben.
Kämmerei
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Eintrag vom 18.09.2009 11:47
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