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Archiv - Sitzungen & Beschlüsse des Stadtrates

Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates Lommatzsch

Der Stadtrat Lommatzsch fasste in seiner Sitzung am 26.08.2009 nachstehende Beschlüsse:

Nichtöffentlicher Teil:

Beschluss zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Mitarbeiters
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 15 Ja-Stimmen: 12 Enthaltungen: 3
Beschluss-Nr. 022-2/2009

Beschluss zur Stellenschaffung im Bauhof zum 01.12.2009
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 15 Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen: 2
Beschluss-Nr. 021-2/2009

Beschluss über die Stundung eines Beitrages für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 15 Ja-Stimmen: 15
Beschluss-Nr. 009-2/2009

Beschluss über den Antrag einer Stundung des Beitrages für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung eines gewerblich genutzten Grundstückes
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 15 Ja-Stimmen: 15
Beschluss-Nr. 011-2/2009

Öffentlicher Teil:

Änderung der Geschäftsordnung
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 15 Ja-Stimmen: 15
Beschluss-Nr. 012-2/2009

Beschaffung Feuerlöschfahrzeug LF 10/6 mit Aufbau und Beladung
Der Stadtrat beschloss, ein neues Feuerlöschgruppenfahrzeug LF 10/6, Allrad mit Aufbau und Beladung, von der Fa. Ziegler Feuerwehrgerätetechnik GmbH & Co. KG aus Mühlau zu beschaffen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 15 Ja-Stimmen: 15
Beschluss-Nr. 013-2/2009

Vergabe Decklagenverstärkung 1. BA Ortslage Roitzsch
Der Stadtrat beschloss, nach erfolgter beschränkter Ausschreibung den Zuschlag an die Fa. Hoch- und Tiefbau Schmidtgen GmbH, OT Barmenitz Nr. 1, 01623 Lommatzsch, zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 15 Ja-Stimmen: 15
Beschluss-Nr. 014-2/2009

Nutzungsvereinbarung Kreisverkehr Lommatzsch
Der Stadtrat beschloss, mit dem Straßenbauamt Meißen-Dresden einen Nutzungsvertrag für den Kreisverkehr an der S 32 abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 15 Ja-Stimmen: 15
Beschluss-Nr. 015-2/2009

Umstufung S 32 Lommatzsch, 2. Nachtrag zur Vereinbarung
Der Stadtrat beschloss, dem 2. Nachtrag zur Vereinbarung über den Bau der S 32, Südumgehung Lommatzsch (S 32 bis S 85) zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 15 Ja-Stimmen: 15
Beschluss-Nr. 016-2/2009

Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB, UR-Nr. 1341/2009 vom 23.06.2009, Flurstück 228 Gemarkung Lommatzsch
Der Stadtrat beschloss, das Zeugnis über die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts für das Flurstück 228 der Gemarkung Lommatzsch gemäß §§ 24 ff. Baugesetzbuch und gemäß § 17 Sächs. Denkmalschutzgesetz auszustellen. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 Sächs. Wassergesetz und nach § 27 Sächs. Waldgesetz besteht für das Flurstück 228 der Gemarkung Lommatzsch nicht. Die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 (2) BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 15 Ja-Stimmen: 15
Beschluss-Nr. 017-2/2009

Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB, UR-Nr. 1032/2009 vom 16.07.2009, Flurstück 745/15 Gemarkung Lommatzsch
Der Stadtrat beschloss, das Zeugnis über die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts für das Flurst. 745/15 der Gemarkung Lommatzsch gemäß §§ 24 ff. Baugesetzbuch auszustellen. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 Sächs. Wassergesetz, nach § 27 Sächs. Waldgesetz und nach Sächs. Denkmalschutzgesetz besteht nicht.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 15 Ja-Stimmen: 15
Beschluss-Nr. 018-2/2009

Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB, UR-Nr. 769/2009 vom 04.08.2009, Flurstück 525 a Gemarkung Lommatzsch
Der Stadtrat beschloss, das Zeugnis über die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts für das Flurstück 525 a der Gemarkung Lommatzsch gemäß § 17 Sächs. Denkmalschutzgesetz auszustellen. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß §§ 24 ff. Baugesetzbuch, gemäß § 25 Sächs. Wassergesetz und nach § 27 Sächs. Waldgesetz besteht nicht.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 15 Ja-Stimmen: 15
Beschluss-Nr. 019-2/2009

Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB, UR-Nr. 1132/2009 vom 22.07.2009, Flurstück 348 Gemarkung Lommatzsch
Der Stadtrat beschloss, das Zeugnis über die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts für das Flurstück 348 der Gemarkung Lommatzsch gemäß §§ 24 ff. Baugesetzbuch und gemäß § 17 Sächs. Denkmalschutzgesetz auszustellen. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 Sächs. Wassergesetz und nach § 27 Sächs. Waldgesetz besteht nicht. Die sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß § 144 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 15 Ja-Stimmen: 15
Beschluss-Nr. 020-2/2009




  

Eintrag vom 04.09.2009 09:31