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Oberverwaltungsgericht in Bautzen bestätigt Abwassersatzung der Stadt Lommatzsch

Am 27. Mai 2009 verhandelte das Oberverwaltungsgericht in Bautzen die Klage mehrerer Bürger der Stadt gegen die Abwassersatzung sowie die darin enthaltene Festsetzung von Abwasserbeiträgen und Gebühren. In einer knapp vierstündigen Beratung beschäftigte sich das Gericht eingehend mit allen Klagepunkten. Erst zwei Tage später, am Freitag, dem 29. Mai 2009 verkündete das Gericht schließlich seine Entscheidung. Die Klage wurde vom Gericht abgewiesen. Demnach ist die Abwassersatzung rechtlich nicht zu beanstanden und mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Abwasserbeiträge und Gebühren werden auf Grundlage einer rechtmäßigen Satzung erhoben. Die umfassende Urteilsbegründung wird vom Gericht noch nachgereicht. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Dr. Anita Maaß
Bürgermeisterin




  

Eintrag vom 25.07.2011 09:19