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LANDESDIREKTION DRESDEN - BEKANNTMACHUNG -
Planfeststellung für das Verkehrsbauvorhaben
”Ausbau der Bundesautobahn A 13, Abschnitt 3, Anschlussstelle Radeburg bis Autobahndreieck Dresden-Nord“, von Bau-km 142+680 bis Bau-km 150+325
gemäß § 17 FStrG i. V. m. § 1 SächsVwVfG, §§ 72 ff VwVfG und § 9 UVPG
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens für das o. g. Bauvorhaben wird ein Erörterungstermin durchgeführt.
Der Erörterungstermin findet
am Mittwoch, 15. Juli 2009 um 09:00 Uhr (Einlass ab 08:30 Uhr)
in der Landesdirektion Dresden, Raum 4004 (Großer Saal),
Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden
statt.
Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert.
Die Teilnahme am Erörterungstermin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende
Kosten werden nicht erstattet.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Dresden, 25. 05. 2009
Dr. Hasenpflug
Präsident der Landesdirektion
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Eintrag vom 16.06.2009 07:45
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