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Archiv - Sitzungen & Beschlüsse des Stadtrates

Beschlüsse des Stadtrates

Der Stadtrat Lommatzsch fasste in seiner Sitzung am 23.04.2009 nachstehende Beschlüsse:
 
Im nichtöffentlichen Teil wurde ein Beschluss zur Aufstellung eines Wahlplakates gefasst.
 
Öffentlicher Teil:
 
Vergabe von Bauleistungen Sanierung Schulgebäude Mittelschule Lommatzsch
hier: Nachtrag Los 13 - Heizungsbau
Der Stadtrat beschloss, den geprüften Nachtrag an die Fa. Heizungstechnik Waldheim GmbH zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17         Ja-Stimmen: 16    Enthaltungen: 1
Beschluss-Nr. 053-4/2009
 
Vergabe von Bauleistungen Sanierung Schulgebäude und Turnhalle Mittelschule Lommatzsch, hier: Nachtrag Los Sanitär
Der Stadtrat stimmte dem geprüften Nachtragsangebot der Fa. Heizungstechnik Waldheim GmbH zu.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17          Ja-Stimmen: 17  
Beschluss-Nr. 054-4/2009
 
Vergabe von Bauleistungen
hier: Schmutzwasserkanal OT Paltzschen
Der Stadtrat beschloss, den Zuschlag vorbehaltlich der Prüfung an die Fa. Hoff Straßen- und Tiefbaugesellschaft mbH, Merschützer Str. 19, OT Merschütz, 04749 Ostrau, zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17         Ja-Stimmen: 12   Nein-Stimmen: 1     Enthaltungen: 4     
Beschluss-Nr. 049-4/2009
 
Vergabe von Bauleistungen
hier: Deckenerneuerung der Ortsverbindungsstraße Zöthain – Daubnitz, 2. BA
Der Stadtrat beschloss, den Zuschlag vorbehaltlich der Prüfung an die Fa. Teichmann Bau GmbH, Meißner Straße 28, 01723 Wilsdruff, zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend:   17        Ja-Stimmen: 17      
Beschluss-Nr. 050-4/2009
 
Zweckvereinbarung Musikschule
Der Stadtrat beschloss, die Zweckvereinbarung zur Musikschule des Landkreises Meißen abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17         Ja-Stimmen: 17     
Beschluss-Nr. 051-4/2009
 
Grundatzbeschluss zur Anwendung der VwV Beschleunigung Vergabeverfahren
Der Stadtrat beschloss, die Verwaltungsvorschrift Beschleunigung Vergabeverfahren vom 13.02.2009 für Vergabeentscheidungen der Stadt Lommatzsch neben dem Sächsischen Vergabegesetz und der Vergabe-Durchführungsverordnung für anwendbar zu erklären.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17         Ja-Stimmen: 17      
Beschluss-Nr. 052-4/2009




  

Eintrag vom 30.04.2009 17:42