Der Stadtrat Lommatzsch fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2009 nachstehende Beschlüsse:
Nichtöffentlicher Teil:
Beschluss zur Niederschlagung von Forderungen
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 12 Ja-Stimmen: 12
Beschluss-Nr. 042-3/2009
Öffentlicher Teil:
Vergabe von Bauleistungen Sanierung Sporthalle Mittelschule Lommatzsch
hier: Los VI a – Akustikdecke
Der Stadtrat beschloss, den Zuschlag vorbehaltlich der Prüfung an den Malerfachbetrieb Burkhardt GmbH aus Lommatzsch zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 12 Ja-Stimmen: 11 Befangenheit: 1
Beschluss-Nr. 043-3/2009
Haushaltsreste zur Jahresrechnung 2008
Der Stadtrat beschloss die festgesetzten Haushaltsreste für die Jahresrechnung 2008.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 12 Ja-Stimmen: 12
Beschluss-Nr. 044-3/2009
Fortschreibung Investitionsprogramm und Finanzplanung
Der Stadtrat beschloss aufgrund der Aufnahme von Investitionsmaßnahmen entsprechend der Förderung Konjunkturpaket II die Fortschreibungen des Investitionsprogramms und der Finanzplanung zum Haushaltsjahr 2009.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 12 Ja-Stimmen: 12
Beschluss-Nr. 045-3/2009
Einbringung von technischen Anlagen in den AZV
Der Stadtrat beschloss, folgende technische Abwasseranlagen an den Zweckverband Abwasserbeseitigung Oberes Elbtal Riesa zu übergeben:
Kläranlage Petzschwitz einschließlich der Ausrüstung
Kläranlage Striegnitz einschließlich der Ausrüstung
Kläranlage Neckanitz einschließlich der Ausrüstung
Kläranlage Altlommatzsch einschließlich der Ausrüstung
Hauptpumpwerke Neckanitz, Petzschwitz, Poititz incl. Druckrohrleitung
Pumpwerk Barmenitz mit Druckrohrleitung nach Striegnitz
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 12 Ja-Stimmen: 12
Beschluss-Nr. 046-3/2009
Änderung des Abwasserbeseitigungskonzepts für den OT Paltzschen
Der Stadtrat beschloss, das ABK der Stadt Lommatzsch für den Ortsteil Paltzschen zu ändern und das Grundstück Flurst. 1/3 Gemarkung Paltzschen als dauerhaft dezentral zu entsorgen einzustufen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 12 Ja-Stimmen: 12
Beschluss-Nr. 047-3/2009
Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB, UR-Nr. 386/2009 vom 19.02.2009, Flurst. 14/1 Gemarkung Churschütz
Der Stadtrat beschloss, das Zeugnis über die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts gemäß §§ 24 ff. BauGB auszustellen. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 Sächs. Wassergesetz, nach § 27 Sächs. Waldgesetz und nach Sächs. Denkmalschutzgesetz besteht nicht.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 12 Ja-Stimmen: 12
Beschluss-Nr. 048-3/2009
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