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Info-Datenbank der Stadtverwaltung:

Information zum Neubau, zur Ertüchtigung oder zur Nachrüstung von privaten Kleinkläranlagen

Auf Grundlage der geltenden Förderrichtlinie Siedlungswirtschaft – RL SWW/2007 – stimmte die Sächsische Aufbaubank -Förderbank- dem vorzeitigen förderunschädlichen Vorhabensbeginn für den Neubau, für die Ertüchtigung oder für die Nachrüstung von privaten Kleinkläranlagen zu. Diese Zustimmung umfasst die Ortsteile Albertitz, Altlommatzsch, Altsattel, Birmenitz, Churschütz, Daubnitz, Dennschütz, Ickowitz, Jessen, Klappendorf, Krepta, Lautzschen, Löbschütz, Marschütz, Mögen, Piskowitz, Pitschütz, Prositz, Rauba, Roitzsch, Schwochau, Sieglitz, Trogen, Wachtnitz, Weitzschenhain, Wuhnitz, Zöthain und Zscheilitz.

Mit dieser Zustimmung wird bescheinigt, dass die Ausführung der o.g. Vorhaben einer späteren Förderung nach der geltenden RL SWW/2007 nicht entgegensteht.

Um die Förderfähigkeit nicht zu gefährden, sind die „Besonderen Bestimmungen – Nebenbestimmungen zur Förderung von privaten Kleinkläranlagen“ vom Beginn der Maßnahme an einzuhalten. Diese Bestimmungen sind folgend abgedruckt.

Die Fördermittel für die privaten Kleinkläranlagen werden erst nach Fertigstellung der Anlage bewilligt und ausgezahlt. Der Bauherr reicht gemäß 7.3.2. der RL SWW den Antrag auf Bewilligung und Auszahlung der Zuwendung bei der Stadt Lommatzsch nach Fertigstellung der Anlage ein. Diesem Antrag ist beizufügen:

- Kopie wasserrechtliche Genehmigung bei Direkteinleitung in einen Bach/Graben ausgestellt durch das Landratsamt Meißen, Untere Wasserbehörde, oder Einleitgenehmigung durch die Stadt Lommatzsch bei Indirekteinleitung – diese Genehmigung muss vor Baubeginn vorliegen!
- Angaben zum Vorhabensbeginn (Datum Vertragsabschluss) und Datum der Inbetriebnahme der Anlage
- Bauartzulassung der Anlage
- Rechnungen in Kopie und Zahlungsbeleg
- Abnahmeprotokoll Stadt Lommatzsch
- Wartungsvertrag für die Anlage

Wir bitten die Bauherren, sich vor Baubeginn oder vor Vertragsabschluss mit der Bauverwaltung der Stadt Lommatzsch über die Genehmigungsfähigkeit der Anlage in Verbindung zu setzen.


Bauverwaltung
Stadt Lommatzsch

 

 





zusätzliche Dokumente:


  

Eintrag vom 20.03.2009 12:13