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Archiv - Sitzungen & Beschlüsse des Stadtrates
Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates Lommatzsch
Anmerkung der Bürgermeisterin zur Änderung der Tagesordnung für den öffentlichen Teil der letzten Sitzung:
Die Stadtratssitzung fand am 14. Dezember 2006 im Rathaus, als regulärem Ort für eine Stadtratssitzung statt.
Wir waren von der Bürgerinitiative offiziell nicht darüber informiert worden, dass mehrere hundert Bürger schriftlich und „zwingend“ von der Initiative zu dieser Sitzung eingeladen worden waren. Laut Geschäftsordnung § 9 Abs. 2 hat zur öffentlichen Sitzung des Stadtrates „jedermann Zutritt, soweit es die Raumverhältnisse“ gestatten. Dem ist Rechnung getragen worden. Es sind 160 Stühle, mehr als normalerweise vorgesehen, in den Saal gestellt worden.
In der Sitzung am 16.11. handelte es sich bei der Verlegung der Stadtratssitzung um eine Ausnahme. Um die öffentliche Ruhe zu gewährleisten und da klar war, dass am 16.11. ein Eilantrag auf die Tagesordnung kommen könnte, bei dem wohl die „Eilbedürftigkeit“ begründet sein konnte, wurde die Stadtratssitzung kurzfristig in die Kirche verlegt. Falls dieser Antrag beschlossen worden wäre, hätte ich in Widerspruch gehen müssen. Die formelle Prüfung hätte dabei vermutlich bereits die Unwirksamkeit ergeben können. Nach § 15 Abs. 1 Geschäftsordnung kann der Stadtrat nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen. Das wäre durch die Prüfung der Rechtsaufsicht möglicherweise bezweifelt worden.
Da es im Nachgang der letzten Ratssitzung zu Boykottaufrufen von Gewerbebetrieben der Stadträte kam, ist momentan die Entscheidungsfreiheit von Stadträten beeinflusst. Außerdem heizte sich die Stimmungslage in der Bevölkerung derart auf, dass die Verhandlungen nur noch in enger Auslegung der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung durchgeführt werden können.
Die von der CDU-Fraktion eingebrachten Anträge werden möglicherweise zum Teil der rechtlichen Prüfung durch die Rechtsaufsicht nicht Stand halten. Zum Ansinnen zur Prüfung der Investitionen in den genannten Ortsteilen habe ich mich bereits mehrfach geäußert. Ich habe immer wieder betont, die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Maßnahmen prüfen zu lassen. Vorarbeiten sind in der Verwaltung bereits getätigt worden. Ferner habe ich in der letzten Stadtratssatzung auch eine Beschlussvorlage der Verwaltung angekündigt. Ich habe hierzu in öffentlicher Stadtratssitzung erklärt:
Die Verwaltung wird in den nächsten technischen Ausschuss eine entsprechende Vorlage mit dem Ziel einbringen, das Abwasserbeseitigungskonzept fortzuschreiben.
Hierbei sind allerdings bestimmte Punkte zu beachten, die vom Stadtrat zu erörtern sind. Diese habe ich ebenfalls in der Stadtratssitzung am 15.12. öffentlich vorgetragen.
1. Bei der Erarbeitung des Leistungsbeschreibung sollen insbesondere folgende Schwerpunkte eine besondere Beachtung finden:
• Es ist die Wirtschaftlichkeit der im Rahmen der bisherigen Rahmenplanungen vorgesehenen technischen Einzellösungen zu prüfen. Hierbei stehen leitungsgebundene Entsorgung in verschiedenen technischen Lösungsvarianten als auch dezentrale Abwasserbeseitigung als vor den wasserrechtlichen Rahmengesetzgebungen gleichwertige Lösungsansätze nebeneinander.
• Bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit soll sowohl die für die Stadt Lommatzsch als Träger der öffentlichen Einrichtung der Abwasserbeseitigung als auch für die Mehrheit der betroffenen Grundstückseigentümer jeweils wirtschaftlich günstigste Variante herausgearbeitet werden. Der Begriff der Wirtschaftlichkeit ist zu beschreiben, Kriterien für die Wirtschaftlichkeitsbewertung sind herauszuarbeiten und methodisch zu begründen. Hierbei sind allgemeine betriebswirtschaftliche Grundlagen sowie abgabenrechtliche Rahmenbedingungen nach dem Sächsischen Kommunalabgabengesetz zugrunde zu legen. Die Beurteilungsgrundlagen und methodische Herangehensweise sind exakt festzulegen.
• Die Aufgabenstellung soll die absehbare künftige Förderpolitik des Freistaates Sachsen bei wasserwirtschaftlichen Investitionen in besonderer Weise berücksichtigen.
2. Die Finanzverwaltung der Stadt Lommatzsch wird beauftragt, die für die Überarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzepts notwendigen Finanzmittel im Rahmen der aktuellen Haushaltsplanungen für das Jahr 2007 zu prognostizieren und insoweit einzuplanen.
Zu diesen Punkten muss der Stadtrat Stellung nehmen und sich die entsprechenden Kriterien erarbeiten.
Es ist jedoch falsch zu glauben, dass die Fortschreibung der Abwasserbeseitigungskonzeption die Nichtigkeit der derzeitigen Globalberechnung zur Folge hat. Die Globalberechnung beruht auf einer gültigen und wasserrechtlich geprüften Abwasserbeseitigungskonzeption.
Diese Erwartungen der Abwasserinitiative sind juristisch nicht haltbar. Die derzeitige Erhebung der Beiträge betrifft ausschließlich bereits getätigte Investitionen in der Stadt Lommatzsch und den Ortsteilen. Diese Investitionen wurden mit Krediten finanziert. An der Höhe der getätigten Investitionen ändert sich auch durch die Fortschreibung der Abwasserbeseitigungskonzeption nichts.
Es müssen bei der Überarbeitung viele Faktoren überprüft werden (z.B. hinsichtlich der objektiven Gegebenheiten zum Vorhandensein eines Vorfluters bzw. eines leistungsgerechten Vorfluters etc.). Schnellschüsse oder die „Milchmädchenrechnungen“ der Abwasserinitiative bieten keine Lösungen. Die Verantwortung für die Abwasserbeseitigung bleibt schließlich bei der Stadt.
Da aber die neuen Förderrichtlinien noch nicht veröffentlicht sind und erst am 5. Dezember das Kabinett passierten, ist die nächste reguläre Stadtratssitzung am 25. Januar 2007 der früheste Termin zur Behandlung des Themas. Die EU muss außerdem den Entwurf der neuen Förderrichtlinien bestätigten. Eine solche Bestätigung wird nach Auskunft des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft am 19. Dezember in Schmochtitz im Herbst 2007 erwartet. Vorher werden Anträge auf Förderung nach der neuen Richtlinie nicht genehmigt.
Die CDU möchte trotz der Beschlussvorlagen der Stadtverwaltung noch einen eigenen Antrag einbringen. Der Antrag wurde mit Mehrheit der Stadträte auf die Tagesordnung der nächsten regulären Sitzung gesetzt und wird demzufolge auch am 25.1.07 behandelt.
Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wird ebenfalls in der nächsten Stadtratssitzung auf Mehrheitsbeschluss des Stadtrates behandelt. Dieser Antrag wird aber vermutlich der juristischen Prüfung durch das Landratsamt nicht Stand halten.
Anita Maaß, Bürgermeisterin
Der Stadtrat Lommatzsch fasste in seiner Sitzung am 14. Dezember 2006 folgende Beschlüsse:
Beschluss über den Antrag einer zinslosen Stundung eines nicht eigengenutzten Mietgrundstückes
Der Stadtrat gab dem Antrag auf zinslose Stundung eines nicht eigengenutzten Mietwohn-grundstückes statt.
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen
Beschluss-Nr. 79-11/2006
Beschluss zum Jahresabschluss der Schützenhaus Lommatzsch GmbH für das Jahr 2005
Die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Schützenhaus Lommatzsch GmbH für das Geschäftsjahr 2005 erfolgte durch die Stadträte.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung, 4 Befangenheit
Beschluss-Nr. 81-11/2009
Beschluss zur Geschäftsführung der Schützenhaus Lommatzsch GmbH
Der Stadtrat stimmte der Einsetzung von Herrn Dr. Benno Schneider als Geschäftsführer der Schützenhaus Lommatzsch GmbH zu und beauftragte die Bürgermeisterin, als Vertreterin in der Gesellschafterversammlung, mit dem Abschluss des Geschäftsführervertrages.
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen
Beschluss-Nr. 82-11/ 2006
Beschluss über die 1. Änderung der Richtlinie über die Stundung von Abwasserbeiträgen für eigengenutzte Wohngrundstücke und übergroße Grundstücke (Stundungsrichtlinie)
Der Stadtrat lehnte den Beschluss zur Änderung der Stundungsrichtlinie für eigengenutzte Wohngrundstücke und übergroße Grundstücke ab.
Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Beschluss-Nr. 83-11/2006
Grundsatzbeschluss zum Umbau des ehemaligen „Kleinen Schulhauses“, Schulgässchen 1, zum Jugendvereinshaus
Der Stadtrat beschloss zum Zwecke der zukünftigen Weiternutzung einstimmig, den Umbau des „Kleinen Schulhauses“ zu einem Jugendvereinshaus. Die Verwaltung wird beauftragt die Planung fortzuschreiben, das Baugenehmigungsverfahren zu beantragen sowie die notwendigen öffentlichen Ausschreibungen einzuleiten. Zielstellung ist, die Baumaßnahme bis Oktober 2007 abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:15 Ja-Stimmen
Beschluss-Nr. 84-11/2006
Beschluss über die Änderung der Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages auf Grund der Sparkassenfusion
Der Stadtrat der Stadt Lommatzsch stimmte im Zusammenhang der Sparkassenfusion Meißen und Riesa-Großenhain der Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages für die Kreissparkasse zu.
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen
Beschluss-Nr. 85-11/2006
Stadtverwaltung Lommatzsch
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Eintrag vom 22.12.2006 12:12
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