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Archiv - Sitzungen & Beschlüsse des Stadtrates

Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates Lommatzsch

Der Stadtrat Lommatzsch fasste in seiner Sitzung am 21. September 2006 folgende Beschlüsse:



Beschluss zum Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB hier: URNr. 1013/06 B LIE vom 31.07.2006, Grundbuch von Lommatzsch, Blatt 300,T.v. 178/1 und 179/2

Der Stadtrat beschloss, das Zeugnis über die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts für die o.g. Flurstücke gemäß §§ 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB) auszustellen. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach § 17 Sächsisches Denkmalschutzgesetz, § 25 Sächsisches Wassergesetz und § 27 SächsWaldG besteht nicht.

Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen

Beschluss-Nr. 60-8/2006



Beschluss zum Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB hier: URNr. 626/2006 vom 17.07.2006, Grundbuch von Lommatzsch, Blatt 581, Flurstück 940

Die Stadträte stellten fest, das ein Vorkaufsrecht für das Flurstück 940 der Gemarkung Lommatzsch nach §§ 24 ff. BauGB, nach § 27 SächsWaldG und nach SächsDSchG nicht besteht.

Das bestehende Vorkaufsrecht gemäß § 25 SächsWG wird nicht ausgeübt.

Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen

Beschluss-Nr. 61-8/2006



Abschluss einer Vereinbarung zur Übernahme von Eigenleistungsanteilen zwischen der Stadt Lommatzsch und der Teilnehmergemeinschaft Leuben-Schleinitz IV

hier: Ausbau des Raubaer Weges

Die Bürgermeisterin wird vom Stadtrat beauftragt, eine Vereinbarung zur Übernahme von Eigenleistungsanteilen in Höhe von brutto 21.168,00 € zwischen der Stadt Lommatzsch und der Teilnehmergemeinschaft Leuben-Schleinitz IV zum Ausbau des Raubaer Weges, Flurst. 13 der Gemarkung Rauba, abzuschließen. Die Mehrausgaben sind durch Mehreinnahmen zu decken.

Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen

Beschluss-Nr. 62-8/2006



Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens

hier: Neubau Stahlgittermast mit Mobilfunkbasisstation Gemarkung Berntitz, Flurstück 47/8

Der Stadtrat beschloss mehrheitlich, das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben: Neubau Stahlgittermast mit Mobilfunkbasisstation Gemarkung Berntitz, Flurstück 47/8 nach nochmaliger Prüfung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 63-8/2006



Ausführung von Tiefbauarbeiten nach dem Jahresleistungsverzeichnis-Tiefbau 2007/2008

Den Zuschlag für die Ausführung der Tiefbauarbeiten nach dem Jahresleistungsverzeichnis Tiefbau an kommunalen Abwasserkanälen und anderen baulichen Einrichtungen der Stadt Lommatzsch und den Ortsteilen, erteilte der Stadtrat für den Zeitraum 01.01.2007 bis 31.12.2008

an den günstigsten Bieter, das Tiefbauunternehmen ADW Ingenieurtiefbau GmbH Gaunitz.

Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen

Beschluss-Nr. 64-8/2006



Ausführung von Straßenbauarbeiten nach dem Jahresleistungsverzeichnis – Straßenbau 2007/2008

Den Zuschlag für die Ausführung der Straßenbauarbeiten nach dem Jahresleistungsverzeichnis - Straßenbau an kommunalen Straßen und anderen baulichen Einrichtungen der Stadt Lommatzsch und Ortsteilen - für den Zeitraum 01.01.2007 bis 31.12.2008 erhielt das Bauunternehmen Swietelsky Baugesellschaft m.b.H. Meißen

Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen

Beschluss-Nr. 65-8/2006



Sonderprogramm „Förderung des kommunalen Straßenbaues“ 2006

Instandsetzung der OVS Trogen – Striegnitz und der OVS Daubnitz – Lommatzsch

hier: Freihändige Vergabe nach Jahresvertrag Instandsetzung Straßenbau 2006

Der Stadtrat beschloss, dass der Auftrag für die beiden Straßenbaumaßnahmen Ortsverbindungsstraße Trogen – Striegnitz und Ortsverbindungsstraße Daubnitz – Lommatzsch in freihändiger Vergabe an die Firma Swietelsky Baugesellschaft m.b.H. Meißen erteilt wird.

Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen

Beschluss-Nr. 67-8/2006



Vergabe einer Bauleistung

hier: Reparatur Überdachung Freilichtbühne

Der Stadtrat der Stadt Lommatzsch beschließt nach Prüfung der abgegebenen Angebote den Zuschlag für die Reparatur des Daches der Freilichtbühne dem Dachdeckerbetrieb Frank Heinitz

Lommatzsch in Höhe der Angebotssumme von 8.535,44 EUR zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 66-8/2006



Stadtverwaltung Lommatzsch



  

Eintrag vom 02.10.2006 10:49