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Archiv - Sitzungen & Beschlüsse des Stadtrates

Beschluss zum Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB (BNR: 49-6/2006)

hier: URNr. 720 für 2006, Grundbuch von Lommatzsch, Blatt 345, Flurstück 548/8



Der Stadtrat beschloss, das Zeugnis über die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts für das Flurstück 548/8 der Gemarkung Lommatzsch, URNr. 720 vom 12.06.2006, gemäß §§ 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB) auszustellen.

Ein gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG), gemäß § 17 Sächsisches Denkmalschutzgesetz und nach §27 SächsWaldG besteht für das Flurstück 548/8 der Gemarkung Lommatzsch nicht.



Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen



Beschluss-Nr.49-6/2006



  

Eintrag vom 03.07.2006 17:07