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Archiv - Sitzungen & Beschlüsse des Stadtrates
Beschlusszum gesetzlichen Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB
hier: URNr. 673 für 2006 vom 31.05.2006, Grundbuch von Dörschnitz, Blatt 135, Flurstück 157
Der Stadtrat stellte fest, das ein Vorkaufsrecht für das Flurstück 157 der
Gemarkung Dörschnitz nach §§ 24 ff. BauGB, nach § 25 SächsWG, nach §27 SächsWaldG und nach SächsDSchG nicht besteht.
Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen
Beschluss-Nr. 47-6/2006
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Eintrag vom 03.07.2006 17:08
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