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Das Ortsrecht (auch: Gemeinderecht, Kommunalrecht, Stadtrecht) ist das Recht einer Kommune|Kommunalverwaltung, bestimmte gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Ortsrecht ist Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung. Auch die Sammlung der jeweiligen Satzungen und Verordnungen einer Kommune wird das Ortsrecht genannt.
Die Möglichkeiten richten sich in Deutschland nach der Gemeindeordnung und speziellen Vorschriften wie z.B. das Straßen- und Wegerecht oder das Landesstraf- und Verordnungsgesetz. Manche Rechtssatzungen enthalten auch Bußgeldbewehrungen.
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Die Verordnungen im Überblick
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(Stand: 24.03.2011) |
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(Stand: 19.05.2011) |
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